VORSCHLÄGE   ZUR   INNENPOLITIK    
(Kurzfassung des Textes von Februar 1995)

1.     Zum passiven Wahlrecht
    a)    Auf jeder der drei Ebenen Gemeinde - Land - Bund kann jeder Bürger nur zweimal als Ratsmitglied bzw. Abgeordneter gewählt werden, d.h. für eine weitere Legislaturperiode kann man nur in einer der anderen Ebenen kandidieren.
    b)    Das passive Wahlrecht ist zusätzlich an die Bedingung geknüpft, daß der Kandidat eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Beruf sowie zehn Jahre Vollzeitbeschäftigung in diesem Beruf nachweisen kann. Dabei bleiben Tätigkeiten in Parteien oder parteinahen Stiftungen oder ähnlichen Betrieben unberücksichtigt.
2.    Zu den „Regierungen”
    a)    Jeder kann nur Fachminister für ein Ressort werden, welches in direkter Beziehung zu seinem unter 1.b) erwähnten, mindestens zehn Jahre ausgeübten Beruf steht. Der Posten des „parlamentarischen Staatssekretärs” wird abgeschafft.
    b)    Für politische Beamte und politische Funktionsposten (wie z.B. Schulrat, Parteivorsitzende u.ä.) gilt dasselbe, wie unter Punkt 1.b) genannt, mit der Maßgabe, daß ggf. die Berufsausbildung der betreffenden Funktion entsprechen muß. (d.h. ein Schulrat darf z.B. kein Diplom-Psychologe sein, sondern muß zehn Jahre lang unterrichtet haben.)
    c)    Die Zahl der politischen Beamten und die Stellenzahl in der „Verwaltung der Verwaltung” wird drastisch reduziert.
3.Zum aktiven Wahlrecht
    a)    Die Möglichkeit des Volksentscheids wird in allen Bundesländern und auf Bundesebene eingeführt.
    b)    Auf allen Wahlzetteln wird in der untersten Zeile die Möglichkeit gegeben, folgenden Text anzukreuzen: 
    „Keine der hier aufgeführten Parteien oder Personen kann meine Zustimmung erhalten”. 
    Die Kreuze in dieser letzten Zeile werden ausgezählt wie für eine Partei. Haben 5 % der Wähler oder mehr diese Zeile angekreuzt, werden die Parlamentssitze wie für eine Partei berechnet, sie bleiben jedoch leer, d.h. die Gesamtzahl der Parlamentssitze verringert sich de facto um diese Zahl.
    Um die Arbeitsfähigkeit eines Parlaments zu erhalten, wird festgesetzt:  Haben 50 % oder mehr der Wähler diese letzte Zeile angekreuzt, so wird die Hälfte aller Parlamentssitze nach dem bisherigen Verfahren verteilt.
Um die Vergrößerung des Parlaments zu vermeiden, wird weiterhin festgelegt: 
Hat eine Partei mehr Direktmandate gewonnen, als ihr nach dem Verhältniswahlrecht zukommen, so werden die gewonnenen Direktmandate geordnet in der Reihenfolge des prozentualen Stimmenanteils, mit dem die Kandidaten jeweils ihren Wahlkreis gewonnen haben. Für die Besetzung der dieser Partei zukommenden Sitze werden dann nur die Kandidaten mit den höchsten gewonnenen prozentualen Stimmenanteilen berücksichtigt, bis die Zahl der zukommenden Sitze erreicht ist. Die Kandidaten mit den schlechteren Ergebnissen bleiben unberücksichtigt.    

    September 1997                                                                                                Hubert Burchert