Anmerkung zur Wasserhebeanlage nach Patent DE 10 2015 014 911:
Beschränkung der Grundwasserfördermenge durch die patentierte neue Wasserhebeanlage
Grundwasser ist ein kostbares Gut und darf nur sparsam und kontrolliert entnommen werden. Dies leistet die neuartige Wasserhebeanlage (WHA) nach Patent DE 10 2015 014 911:
Die Anlage besteht aus einer Anzahl in einem Mantelrohr übereinander angeordneten, geschlossenen Kammern, in welchen das Wasser durch Luft- Über- oder -Unterdruck von einer Kammer zur jeweils darüberliegenden gepumpt wird. Daher genügt ein geringer Luft-Über- oder Unterdruck, um das Wasser jeweils nur eine Kammer höher zu pumpen. Eine größere Förderhöhe wird durch Erhöhung der Anzahl der Kammern erreicht, so daß hierfür nicht eine Erhöhung des Luftdrucks, sondern nur eine Erhöhung der gepumpten Luftmenge erforderlich ist. Eine Erhöhung der Drucks hätte bei der zugrundeliegenden Konstruktion der WHA zur Folge, daß die Entlüftungsöffnungen aller Kammern sich schließen, so daß eine stufenweise Förderung nicht möglich wäre, da die jeweils höhere Kammer dann kein Wasser von der unteren Kammer aufnehmen kann. Um überhaupt Wasser zu fördern, müßte man den Druck so stark erhöhen, daß das Wasser durch alle einzelnen Steigrohre hindurch direkt bis zur Austrittsöffnung der Anlage an der obersten Kammer gedrückt wird. Dann aber ist die ganze Anlage unsinnig, denn dann könnte das Wasser direkt durch das Mantelrohr ganz ohne die einzelnen Kammern direkt nach der üblichen Methode befördert werden. Wollte man die Fördermenge durch weitere Erhöhung des Drucks steigern, so würde bei der größeren Strömungsgeschwindigkeit in den Steigrohren die laminare Strömung in turbulente umschlagen, wodurch sich der Strömungswiderstand nach dem Reynoldschen Kriterium verdoppeln würde, so daß auch diese Maßnahme scheitern muß. Daher ist es nicht möglich, mehr als das durch die Dimensionierung und Bauart der Anlage vorgegebene Maß an Wassermenge pro Zeiteinheit zu fördern, wodurch ein Raubbau am Grundwasser zu Lasten der Nachbarn verhindert wird. Da die WHA ein geschlossenes System bildet, kann sie verplombt werden, um einem Mißbrauch entgegenzuwirken.