Sehr geehrter Herr Burchert,

die Int. Cl. ist die Internationale Patentklassifikation. Für uns relevant ist die Patentnummer, die Sie ja auch mitgeteilt haben. Wir haben übrigens eine erste Rückmeldung von einem Unternehmen erhalten. Darin heißt es:

"Ja, das funktioniert.  Mit einem einzelnen solchen Ding könnte man Wasser sicher ohne Probleme so etwa 1 m pro Schritt anheben (dafür braucht man 0,1 bar Über- oder Unterdruck). Für die genannte Anwendung sicher gut geeignet. Schwierig wird es bei Tiefbrunnen, da kommen gerne mal mehrere 100 m zusammen was bedeutet daß man sehr viele von den Kammern übereinander stapeln müsste. Das erhöht das Risiko eines Defekts natürlich enorm. Wenn in einer der vielen Kammern z.B. ein Ventil klemmt, könnte man das eventuell mit etwas höherem Druck ausgleichen. Wenn das bei mehreren Kammern passiert, wird es problematisch.

Aber prinzipiell wie gesagt eine recht schlaue Idee!"

Diese Firma ist nicht an einer Lizenznahme interessiert, aber wenn man den geeigneten Anwender finden würde, wäre eine Verwertung evtl. möglich. Falls uns ein potentieller Interessent begegnet, sprechen wir ihn an. Aktive Verwertungsbemühungen können wir allerdings nicht durchführen. Wenn Sie einen Interessenten finden und Verhandlungsunterstützung benötigen, können Sie uns gerne ansprechen.

Beste Grüße Klaus Kobek

Dr. Klaus Kobek

Geschäftsführer

LMG Innovations-Management GmbH

Trippstadter Straße 110

67663 Kaiserslautern

Fon: 0631/3166850

Fax: 063113166899

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