Betrachtungen zur Arbeitszeit und zum Wochenstundendeputat der Gymnasiallehrer

Gesamtarbeitszeit:
Als allererstes und wichtigstes Thema muß die längst überfällige Reduzierung des Wochenstundendeputats genannt werden . Alle bisher durchgeführten Untersuchungen von unabhängigen Instituten ermitteln eine Gesamtarbeitszeit von 48 bis 58 Stunden pro Woche, also weit über den sonst diskutierten 40 Std. bzw. 38,5 oder gar 35 Std., wie sie so viele andere Berufsgruppen und deren Gewerkschaften anstreben und z.T. schon erreicht haben. Dabei wurde die überwiegende Mehrheit der Studien von den Kultusministerien in Auftrag gegeben, und nicht etwa, wie so viele argwöhnen, von Lehrerverbänden, so daß der Verdacht, die Lehrerverbände hätten auf das Ergebnis Einfluß genommen, völlig abwegig ist. Doch die Kultusminister und die Finanzminister ließen die Ergebnisse schnell in den untersten Schubladen verschwinden, um in der Öffentlichkeit die Lehrer in übelster Weise zu beschimpfen und zu beleidigen, wie seinerzeit Rudolf Scharping in Rheinland - Pfalz: „Wir werden diese Faulenzer noch ans Arbeiten bringen!” Die Realität der „Faulenzer”, wie Herr Scharping beleidigend behauptete, sieht leider ganz anders aus:
Viele Kolleginnen und Kollegen mit halber Stelle haben uns Kollegen, die volle Stundenzahl unterrichten (oder unterrichteten) immer wieder gefragt: „Wie macht Ihr das eigentlich? Ich habe nur eine halbe Stelle und arbeite, als hätte ich eine volle Stelle. Wie ist das überhaupt möglich, die volle Stundenzahl zu bewältigen?“ Unsere Antwort: „Wir fahren nur Notprogramme. Es kann nur das Notwendigste gemacht werden, so, als wenn im Krankenhaus nur noch das Notstromaggregat funktioniert, was gerade einmal ausreicht, um das OP als wichtigste Einrichtung des Krankenhauses zu versorgen. Alles andere muß im Dunkeln bleiben. Besonders frustrierend ist aber, daß wir wissen, wie man viel besser und viel sinnvoller Unterricht vorbereiten, halten und nachbereiten könnte, wenn man nur die Zeit dazu hätte. Wir würden gerne vieles anders und besser machen, können es aber nicht, weil wir immer wieder vor dem Erschöpfungszustand stehen.”
Dies ist die Realität! Die „Bildungs” - „Politiker” sagen dann: „Na also, es geht doch”, und packen uns noch weitere Aufgaben und Arbeitsfelder, wie z.B. Schulbuchausleihe, dazu. Man lese hierzu: „Sprichwort der Dakota - Indianer”, nachzulesen u.a. in meiner Homepage: www.familie-burchert.de . Klar ist aber jedem, der die tatsächliche Situation kennt: Es geht nicht mehr!
Als ich meine Lehrerlaufbahn begann, konnte man noch sagen: Die Schule funktioniert auch ohne Kultusministerium. Einige Jahre später sagte man: Die Schule funktioniert noch, trotz Kultusministerium. Heute muß man leider sagen: Die Schule funktioniert nicht mehr, wegen des Kultusministeriums.

Daher ist die erste und unabdingbare Forderung (Ich beziehe mich hier auf die Zustände in Rhl.-Pf.): Verringerung des Wochenstundendeputats auf 20 Stunden!

Außer der Pflichtstundenzahl müssen aber auch die anderen Zusatzbelastungen deutlich heruntergefahren werden:
Die Zahl der Anrechnungsstunden für die Übernahme zusätzlicher Aufgaben oder außergewöhnlicher Belastungen muß verfünffacht werden. Sie ist zunächst halbiert worden, als die Wochenstundenzahl von 24 auf 23 Stunden reduziert wurde, um sie später dann wieder auf 24,5 Stunden zu erhöhen. Für die meisten Kollegen bedeutete das, daß sie überhaupt keine Arbeitszeitverkürzung hatten. Danach wurde die Zahl der Anrechnungsstunden klammheimlich noch einmal halbiert. Die behauptete Arbeitszeitverkürzung war also eine Lüge. Dann hieß es auf einmal: Wegen der gestiegenen Schülerzahlen müssen die Lehrer 1 Wochenstunde mehr machen, die sie nach 10 Jahren wieder zurückbekommen, wenn die Schülerzahlen wieder gesunken sind. Auch das war eine Lüge, die danach noch einmal aufgetischt wurde: Die Arbeitszeit im öffentlichen Dienst wird allgemein erhöht, also müssen auch die Lehrer länger arbeiten. Nur hatte man dabei nicht berücksichtigt, daß die tatsächliche  Wochenarbeitszeit der Lehrer nach allen bisherigen Untersuchungen (s.o.) weit über dem Niveau der im Büro arbeitenden Beamten lag. So wurde eine zusätzliche „halbe Wochenstunde” für „Arbeitsgemeinschaften” eingeführt mit dem Nachtrag: Wer keine Arbeitsgemeinschaft führen will oder kann, muß die halbe Stunde im Pflichtunterricht absolvieren. Dann kam noch hinzu: Wer durch Abiturvorbereitungen, Prüfungen und Korrekturen ohnehin schon überlastet ist, der muß noch eine Vorgriffsstunde leisten dafür, daß das Abitur merkwürdigerweise schon vor dem Schuljahresende abgeschlossen ist, und für diese Kollegen der Unterricht in der 13. Klasse bis zum Schuljahresende ja wegfällt. So sind viele Kollegen, nachdem sie in den 70-er Jahren ihre Dienstzeit mit 24 Wochenstunden begonnen hatten, zu Zeiten der Jahrtausendwende auf 26,5 Wochenstunden gekommen, wobei plötzlich anfallende Vertretungsstunden nicht einmal berücksichtigt wurden.
Zusätzlich wurde die Arbeitszeit und die Arbeitsbelastung dadurch erhöht, daß die Klassenmeßzahlen erhöht wurden und die maximale Stundenzahl in der Oberstufe pauschal nach der Gesamtzahl der Schüler festgelegt wurde, was durch Zusatzbedingungen wiederum eine Erhöhung der Schülerzahl pro Kurs zur Folge hatte.  (Siehe: Sprichwort der Dakota - Indianer)

 Fazit:
1.   Das reguläre Wochenstundendeputat muß auf 20 Stunden reduziert werden.
2.   Die Zahl der Anrechnungsstunden muß verfünffacht werden.
3.   Die Vorgriffstunde fürs Abitur muß entfallen.
4.  Die Klassenmeßzahlen für die Unter- und Mittelstufe müssen, wie versprochen, aber nicht gehalten, entscheidend reduziert werden     (max. 25 Schüler) und die Meßzahlen für die Einrichtung von Kursen in der Oberstufe wieder nach dem alten System eingeführt werden               (Maximalzahl und Minimalzahl pro Kurs).

 Aufteilung der Arbeitszeit:
Es wird immer viel von Förderungsmaßnahmen gesprochen. Jedoch betrifft das meistens die Förderung schwacher Schüler. Die Begabtenförderung, weil üblicherweise nicht in die politische Ideologie passend, wird stiefmütterlich behandelt. Zwar gibt es Zentren für höchstbegabte Schüler, doch diese betreffen nur einen sehr kleinen Teil der Schüler, nämlich den äußersten rechten Ausläufer der Normalverteilung (Gaußsche Glockenkurve), nach der auch die geistigen Fähigkeiten der Schüler zwangsläufig verteilt sind. Außerdem haben diese Begabtenschulen einen sehr weiten Einzugsbereich und sind nur für wenige Schüler erreichbar.
Nun haben wir aber an jeder Schule deutlich rechts vom Mittelwert der Normalverteilung, aber keinesfalls zu weit entfernt, eine größere Zahl von Schülern, die sich im normalen Unterricht langweilen, weil sie schnell verstehen, gerne tiefer in diese oder jene Frage oder in ein bestimmtes Teilgebiet einer Wissenschaft eindringen möchten, der Lehrer aber nur gelegentlich diesen Wünschen nachgeben kann, weil sonst viele schwächere Schüler einfach „auskuppeln”. Diesen höher begabten Schülern, die nicht die Möglichkeit haben, eine Hochbegabtenschule zu besuchen, und auch nicht unbedingt zu den wenigen „Höchstbegabten” zählen, wird unser Schulsystem in keiner Weise gerecht. Diesen Schülern könnte man auf zwei Wegen entgegenkommen:
Zum einen könnte man dem besonderen Interesse für ein bestimmtes Fach, welches der Schüler viel-leicht einmal studieren möchte, durch eine Begabtenförderung an jeder Schule Rechnung tragen, zum anderen wäre für viele, auch für weniger begabte Schüler, ein „Blick über den Tellerrand” sehr interessant, nützlich und hilfreich. Es wird ja immer wieder betont, daß man keine „Fachidioten” hervorbringen wolle, sondern umfassend gebildete Abiturienten, Studenten und Akademiker. Diesem Ziel dienen ja auch die gelegentlich veranstalteten Projekttage und gelegentlich organisierter fächerübergreifender Unterricht, der dann aber beim Blick über den Tellerrand nur die gerade unterrichteten Fächer betrifft.
Beiden Zielen würde man mit folgender Regelung entgegenkommen:
Von den 20 Wochenstunden des Lehrers werden nur 18 Stunden in den Pflichtunterricht für die Schüler nach der Stundentafel einbezogen. Die beiden anderen Wochenstunden werden, (am besten jeweils als Doppelstunde im 14-tägigen Wechsel), wie folgt verwendet:
Eine Stunde gestaltet der Lehrer in einem seiner Fächer als Begabtenförderung, die andere für den „Blick über den Tellerrand”, nennen wir es „Studium generale”.
In der Begabtenförderung stellt der Lehrer einige, den normalen Unterricht überschreitende Themen vor, z.B. in den Naturwissenschaften weiterführende Experimente, geht auf Schülerfragen ein, deren Behandlung den Rahmen des Pflichtunterrichts sprengen würde, macht auf aktuelle Entwicklungen in seinem Fachgebiet aufmerksam usw. Interessierte Schüler können diese Stunde freiwillig besuchen. Es besteht keine Anwesenheitspflicht und es werden auch keine Leistungsnachweise oder Hausaufgaben gestellt. Der Lehrer ist also von diesen Zusatzaufgaben befreit, und hat es nur mit interessierten Schülern zu tun, die mehr wissen wollen. So kann es ihm nicht passieren, daß er, wenn er einmal etwas über den durch Abfragemöglichkeiten abgedeckten Unterrichtsstoff hinausgeht und etwas mehr Nachdenken fordert, sofort von einer Schülerin oder einem Schüler gefragt wird: „Brauchen wir das für die nächste Kursarbeit?” Der Lehrer kann sich also ohne solche einengenden Begleiterscheinungen ganz darauf konzentrieren, interessierten und begabten Schülern seine Wissenschaft näher zu bringen und ist nicht dauernd dem Vorwurf von Schülern, Eltern oder Schulleitung ausgesetzt, im Unterricht Dinge anzusprechen, die nicht in der nächsten Kursarbeit „abgefragt” werden.
Nun hat jeder Kollege nicht nur seine Fächer im Sinn, welche er studiert hat und in denen er seine Lehrbefähigung hat. Er hat vielmehr auch darüber hinaus Interessen und Wissensgebiete, in denen er sich Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, nicht unbedingt gebunden an klassische Schulfächer. Dieses Wissen möchte er doch als engagierter Lehrer auch weitergeben. Die Themen wären dann frei zu wählen, gemeinsam mit den Schülern, die ja auch jeweils besondere Fähigkeiten, Kenntnisse und Interessen haben, welche sie dann in dieses „Kolloquium” mit einbringen können. Auch hier gäbe es für die Schüler keine Anwesenheitspflicht und keine Leistungsüberprüfung. Lediglich das Interesse ist maßgebend. So könnte sich das ein oder andere Kolloquium vielleicht im Sinne einer academia nach Platon oder einer peripatetischen Schule nach Aristoteles entwickeln, oder auch in ganz anderer Weise nicht nur den Blick über den Tellerrand, der sich ja in dieser Formulierung in der Reichweite sehr bescheiden gibt, sondern noch weiter hinaus gestalten.

 Zusammenfassend wäre zu sagen:
    -    Die Gesamtpflichtstundenzahl muß auf 20 Wochenstunden reduziert werden, einschließlich der o.a. Zusatzmaßnahmen, um die Arbeitszeiterhöhung durch die Hintertür zu verhindern. Diese 20 Stunden werden wie folgt verteilt:
    -    18 Wochenstunden für den Pflichtunterricht der Schüler im üblichen Stundenplan.
    -    eine Wochenstunde für die Begabtenförderung.
    -    eine Wochenstunde für das Studium generale.


Natürlich wird die erste Reaktion eines Politikers sein: „Das ist unbezahlbar!” Aber dem möchte ich ein Zitat entgegenhalten: Konrad Adenauer sagte 1955 in einer Rede in einer Werkshalle von Krupp: „Wir haben keine bzw. zu wenig Rohstoffe. Also müssen wir importieren. Wer aber importiert, muß auch exportieren. Was können wir exportieren, wenn wir keine Rohstoffe haben? Das einzige, was wir exportieren können, ist der deutsche Fleiß und das deutsche Know-how.”
Beides kann man aber nur durch gute Ausbildung und durch gute Bildung gewährleisten. Daher sollte uns gute Ausbildung und umfassende und tiefgreifende Bildung nicht zu teuer sein.